Vertragsbestimmungen
1. Inkraftreten
Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn beide Parteien die Buchungsbestätigung erhalten haben und/oder die vereinbarte Anzahlung beim Vermieter eingetroffen ist. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, hat dieser das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten.
2. Übergabe
Das Mietobjekt ist dem Mieter in sauberem und zum vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden oder ist das Inventar unvollständig, so hat der Mieter dies unverzüglich zu rügen, ansonsten gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
3. Gebrauch
Das Mietobjekt ist sorgfältig zu benützen. Der Mieter verpflichtet sich die Ferienwohnung sauber zu halten. Zu den Möbeln und sonstigen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Es dürfen keine Nägel in die Wände eingeschlagen werden. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtet.
4. Nebenkosten
Die Nebenkosten sind im Pauschalpreis inbegriffen.
5. Rückgabe
Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand und zusammen mit dem vollständigen Inventar und sämtlichen Hauschlüsseln dem Vermieter bzw. dessen Vertreter zurückzugeben. Für Beschädigungen am Mietobjekt, für fehlendes Inventar und bei Missachtung der unter Nr. 3 „Gebrauch“ aufgeführten Punkte ist der Mieter entschädigungspflichtig.
6. Annullierung
Annulliert der Mieter seine Ferien, bleibt er in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet:
v Weniger als 2 Monate vor Mietbeginn 100 %
v Bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn 75 %
v Bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn 50 %
v Bis spätestens 4 Monate vor Mietbeginn 40 %
v Bis spätestens 6 Monate vor Mietbeginn 30 %
v 6 und mehr Monate vor Mietbeginn 20 %
Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Anreise bleibt der Mieter zur vollumfänglichen Zahlung des Mietzinses verpflichtet.
7. Haftung
Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, haften sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag solidarisch.
8. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.